gemeindeverwaltung Gemeinde Glarus Süd

Arbeitslosengeld in Mitlödi

Gemeinde Glarus Süd

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Mitlödi ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Glarus Süd. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Mitlödi :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Glarus Süd wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Glarus Süd
Ratsherrenhaus
8756 Mitlödi
Schweiz

Telefon:

058 611 91 11

Webseite:

www.glarus-sued.ch

Email:

info@glarus-sued.ch

Fax:

058 611 91 10

Mitlödi - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Glarus Süd, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Mitlödi oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Mitlödi erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Mitlödi

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Glarus Süd. Telefon: 058 611 91 11 - E-mail: info@glarus-sued.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Glarus Süd: www.glarus-sued.ch

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