gemeindeverwaltung Gemeinde Oberurnen

Arbeitslosengeld in Oberurnen

Gemeinde Oberurnen

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Oberurnen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberurnen. Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Oberurnen :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Oberurnen wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Oberurnen
Kärpfstrasse 41
8868 Oberurnen
Schweiz

Telefon:

055 617 20 20

Webseite:

www.oberurnen.ch

Email:

kanzlei@oberurnen.ch

Fax:

055 617 20 25

Oberurnen - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Oberurnen, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Oberurnen oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Oberurnen erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Oberurnen

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Oberurnen. Telefon: 055 617 20 20 - E-mail: kanzlei@oberurnen.ch oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Oberurnen: www.oberurnen.ch

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