gemeindeverwaltung Gemeinde Schwanden (GL)

Arbeitslosengeld in Schwanden (GL)

Gemeinde Schwanden (GL)

Alle Schweizer Angestellten, die arbeitslos sind und die in Schwanden (GL) ihren Hauptwohnsitz haben, müssen dies sofort beim zuständigen Stelle melden. Informieren Sie sich beim Gemeindeverwaltung, wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schwanden (GL). Die offizielle Website ist unten aufgelistet.

Arbeitslos und Arbeitslosengeld erhalten in Schwanden (GL) :

Informieren Sie sich sofort beim
Gemeinde Schwanden (GL) wo Sie
Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen.

Anschrift:

Gemeinde Schwanden (GL)

Die Gemeinde ist per 1. Januar 2016 zur Gemeinde Glarus Süd zusammengeschlossen.

Schweiz

Telefon:

Webseite:

Email:

Fax:

Schwanden (GL) - Arbeitslosengeld Antrag

Mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden, sind in der Schweiz alle Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.

Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren und Arbeitslosengeld wünschen zu erhalten.

Anspruch

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag nach Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.

Weitere informationen

Informieren Sie sich beim Gemeinde Schwanden (GL), wo Sie Ihre Arbeitslosigkeit melden müssen - entweder bei der Gemeindeverwalting in Schwanden (GL) oder beim zuständigen (RAV) Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum.

Auszahlung

Die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung in Schwanden (GL) erfolgt durch eine Arbeitslosenkasse, die Sie bei der Anmeldung beim RAV oder Arbeitsamt frei wählen können.

Fragen zum Arbeitslosengeld in Schwanden (GL)

Fragen zum Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Unterlagen und Arbeitslosigkeit, wenden Sie sich bitte direkt an beim Gemeinde Schwanden (GL). Telefon: - E-mail: oder besuchen Sie die offizielle Webseite: www.ch.ch/de/arbeitslosigkeit/ und Gemeinde Schwanden (GL):

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