Zivilstandsamt Sarganserland

Heiraten in Gemeinde Vilters-Wangs, Vilters

Heiraten Eheschliessung

Eheschliessung - Zivilstandsamt Sarganserland - Um heiraten zu können in Gemeinde Vilters-Wangs, Vilters, müssen Sie beim Zivilstandsamt Sarganserland ein Gesuch einreichen. Erst danach kann die zivile Trauung stattfinden. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Zivilstandsamt Sarganserland. Außerdem finden Sie die Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse und weitere nützliche Informationen zum thema heiraten.

Heiraten / Eheschliessung

Gemeinde Vilters-Wangs, Vilters

Anschrift:

Zivilstandsamt Sarganserland
Rathaus
7323 Wangs
Schweiz

Telefon:

081 725 37 00

Fax:

081 725 37 39

Email:

zivilstandsamt.sarganserland@vilters-wangs.ch

Webseite:

vilters-wangs.ch

Zivilstandsamt Sarganserland

Heiraten und Eheschließung in Gemeinde Vilters-Wangs, Vilters

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten der verwaltung besuchen Sie die offizielle Webseite des Zivilstandsamt Sarganserland.

Mehr Informationen zum thema Heiraten

- Webseite Heiraten: standesamtliche Trauung: www.ch.ch/de/heiraten/

- Webseite Zivilstandsamt Sarganserland: www.vilters-wangs.ch

Haben Sie Fragen Persönliche Fragen?

Wenden Sie sich bitte direkt an der verwaltung: Telefon: 081 725 37 00 oder E-mail: zivilstandsamt.sarganserland@vilters-wangs.ch

Das Zivilstandsamt Sarganserland steht Ihnen zu den Schalter öffnungszeiten jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.

Heiraten und Eheschließung Gemeinde Vilters-Wangs, Vilters

Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten?

Wenden Sie sich dan persönlich an das Zivilstandsamt Sarganserland um ein Gesuch ein zu reichen.

Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung

Um beim Zivilstandsamt Sarganserland das Gesuch für die Heirat in Gemeinde Vilters-Wangs, Vilters einzureichen, müssen die Partnerin und der Partner einige Voraussetzungen erfüllen.

Es gibt gesetzliche und persönliche Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit der Braut und des Bräutigams heiraten dürfen.




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