Servizio circondariale dello stato civile di Leventina

Heiraten in Gemeinde Dalpe

Heiraten Eheschliessung

Eheschliessung - Servizio circondariale dello stato civile di Leventina - Um heiraten zu können in Gemeinde Dalpe, müssen Sie beim Servizio circondariale dello stato civile di Leventina ein Gesuch einreichen. Erst danach kann die zivile Trauung stattfinden. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Servizio circondariale dello stato civile di Leventina. Außerdem finden Sie die Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse und weitere nützliche Informationen zum thema heiraten.

Heiraten / Eheschliessung

Gemeinde Dalpe

Anschrift:

Servizio circondariale dello stato civile di Leventina
Pretorio
6760 Faido
Schweiz

Telefon:

091 875 35 91

Fax:

091 814 81 05

Email:

di-scsc.leventina@ti.ch

Webseite:

ti.ch

Servizio circondariale dello stato civile di Leventina

Heiraten und Eheschließung in Gemeinde Dalpe

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten der verwaltung besuchen Sie die offizielle Webseite des Servizio circondariale dello stato civile di Leventina.

Mehr Informationen zum thema Heiraten

- Webseite Heiraten: standesamtliche Trauung: www.ch.ch/de/heiraten/

- Webseite Servizio circondariale dello stato civile di Leventina: www.ti.ch

Haben Sie Fragen Persönliche Fragen?

Wenden Sie sich bitte direkt an der verwaltung: Telefon: 091 875 35 91 oder E-mail: di-scsc.leventina@ti.ch

Das Servizio circondariale dello stato civile di Leventina steht Ihnen zu den Schalter öffnungszeiten jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.

Heiraten und Eheschließung Gemeinde Dalpe

Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten?

Wenden Sie sich dan persönlich an das Servizio circondariale dello stato civile di Leventina um ein Gesuch ein zu reichen.

Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung

Um beim Servizio circondariale dello stato civile di Leventina das Gesuch für die Heirat in Gemeinde Dalpe einzureichen, müssen die Partnerin und der Partner einige Voraussetzungen erfüllen.

Es gibt gesetzliche und persönliche Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit der Braut und des Bräutigams heiraten dürfen.




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