Servizio circondariale dello stato civile di Riviera

Heiraten in Gemeinde Lodrino

Heiraten Eheschliessung

Eheschliessung - Servizio circondariale dello stato civile di Riviera - Um heiraten zu können in Gemeinde Lodrino, müssen Sie beim Servizio circondariale dello stato civile di Riviera ein Gesuch einreichen. Erst danach kann die zivile Trauung stattfinden. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Servizio circondariale dello stato civile di Riviera. Außerdem finden Sie die Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse und weitere nützliche Informationen zum thema heiraten.

Heiraten / Eheschliessung

Gemeinde Lodrino

Anschrift:

Servizio circondariale dello stato civile di Riviera
Via Lucomagno 14
6710 Biasca
Schweiz

Telefon:

091 880 02 24

Fax:

091 814 81 04

Email:

di-scsc.riviera@ti.ch

Webseite:

ti.ch

Servizio circondariale dello stato civile di Riviera

Heiraten und Eheschließung in Gemeinde Lodrino

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten der verwaltung besuchen Sie die offizielle Webseite des Servizio circondariale dello stato civile di Riviera.

Mehr Informationen zum thema Heiraten

- Webseite Heiraten: standesamtliche Trauung: www.ch.ch/de/heiraten/

- Webseite Servizio circondariale dello stato civile di Riviera: www.ti.ch

Haben Sie Fragen Persönliche Fragen?

Wenden Sie sich bitte direkt an der verwaltung: Telefon: 091 880 02 24 oder E-mail: di-scsc.riviera@ti.ch

Das Servizio circondariale dello stato civile di Riviera steht Ihnen zu den Schalter öffnungszeiten jederzeit zur Verfügung und helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.

Heiraten und Eheschließung Gemeinde Lodrino

Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten?

Wenden Sie sich dan persönlich an das Servizio circondariale dello stato civile di Riviera um ein Gesuch ein zu reichen.

Das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung

Um beim Servizio circondariale dello stato civile di Riviera das Gesuch für die Heirat in Gemeinde Lodrino einzureichen, müssen die Partnerin und der Partner einige Voraussetzungen erfüllen.

Es gibt gesetzliche und persönliche Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit der Braut und des Bräutigams heiraten dürfen.




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