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Reisepass beantragen in Tschappina

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Tschappina - Alle Schweizer Staatsangehörigen, die in Tschappina ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beim dortigen kantonalen Passstelle beantragen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Kantonalen Passstelle des Kantons Graubünden. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Tschappina. Die offizielle Webseite ist unten aufgelistet.

Kanton

Graubünden - Schweiz

Anschrift:

Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistr. 7
7002 Chur
Schweiz

Telefon:

081 257 52 20

Fax:

081 257 52 44

Email:

ausweisechur@afm.gr.ch

Webseite:

www.schweizerpass.ch

Weitere informationen Reisepass - Tschappina

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Passbüro - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Kantonalen Passstelle - Kanton Graubünden

Mehr Informationen zum thema Schweizer Pass

- Besuchen Sie die offizielle Webseite: www.schweizerpass.ch

- oder: www.gr.ch

- oder die Webseite von Gemeinde Tschappina: www.heinzenberg.chtschappina.html

Persönliche Fragen

Bei persönliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das kantonalen Passbüro.

Tel. 081 257 52 20 oder E-mail: ausweisechur@afm.gr.ch

Termine für den Schweizer Pass und das Kombiangebot für Bürger mit Wohnsitz in Tschappina können auf die website gebucht werden.

Tschappina - den Schweizer Pass beantragen

Der Schweizer Pass ist ab dem 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro für Gemeinde Tschappina (Ausweiszentrum Chur) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Tschappina können den Pass oder das Kombi - Identitätskarte und Pass 10 gemeinsam - per Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (081 257 52 20) beantragen bei Ausweiszentrum Chur.

Eine Antragstellung von Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Tschappina ist grundsätzlich nur im kanton Graubünden zulässig.


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