schweizer pass Villmergen

Reisepass beantragen in Villmergen

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Villmergen - Alle Schweizer Staatsangehörigen, die in Villmergen ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beim dortigen kantonalen Passstelle beantragen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Kantonalen Passstelle des Kantons Aargau. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Villmergen. Die offizielle Webseite ist unten aufgelistet.

Kanton

Aargau - Schweiz

Anschrift:

Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Pass- und Patentamt

Bleichemattstrasse 1
5001 Aarau
Schweiz

Telefon:

062 835 19 28

Fax:

062 835 19 29

Email:

passamt@ag.ch

Webseite:

www.schweizerpass.ch

Weitere informationen Reisepass - Villmergen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Passbüro - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Kantonalen Passstelle - Kanton Aargau

Mehr Informationen zum thema Schweizer Pass

- Besuchen Sie die offizielle Webseite: www.schweizerpass.ch

- oder: www.ag.ch/de/dvi/persoenliches_zivilstandswesen/pass_id/pass_id.jsp

- oder die Webseite von Gemeinde Villmergen: www.villmergen.ch

Persönliche Fragen

Bei persönliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das kantonalen Passbüro.

Tel. 062 835 19 28 oder E-mail: passamt@ag.ch

Termine für den Schweizer Pass und das Kombiangebot für Bürger mit Wohnsitz in Villmergen können auf die website gebucht werden.

Villmergen - den Schweizer Pass beantragen

Der Schweizer Pass ist ab dem 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro für Gemeinde Villmergen (Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Pass- und Patentamt) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Villmergen können den Pass oder das Kombi - Identitätskarte und Pass 10 gemeinsam - per Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (062 835 19 28) beantragen bei Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
Pass- und Patentamt.

Eine Antragstellung von Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Villmergen ist grundsätzlich nur im kanton Aargau zulässig.


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