schweizer pass Langnau im Emmental

Reisepass beantragen in Langnau im Emmental

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Langnau im Emmental - Alle Schweizer Staatsangehörigen, die in Langnau im Emmental ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beim dortigen kantonalen Passstelle beantragen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Kantonalen Passstelle des Kantons Bern. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Langnau im Emmental. Die offizielle Webseite ist unten aufgelistet.

Kanton

Bern - Schweiz

Anschrift:

Polizei- und Militärdirektion Kanton Bern
Zivilstand & Pass/ID


Schweiz

Telefon:

031 635 40 00

Fax:

Email:

info.pid@pom.be.ch

Webseite:

www.schweizerpass.ch

Weitere informationen Reisepass - Langnau im Emmental

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Passbüro - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Kantonalen Passstelle - Kanton Bern

Mehr Informationen zum thema Schweizer Pass

- Besuchen Sie die offizielle Webseite: www.schweizerpass.ch

- oder: www.pom.be.ch/pom/de/index/zivilstand-pass-id/schweizer-pass-identitaetskarte.html

- oder die Webseite von Gemeinde Langnau im Emmental: www.langnau-ie.ch

Persönliche Fragen

Bei persönliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das kantonalen Passbüro.

Tel. 031 635 40 00 oder E-mail: info.pid@pom.be.ch

Termine für den Schweizer Pass und das Kombiangebot für Bürger mit Wohnsitz in Langnau im Emmental können auf die website gebucht werden.

Langnau im Emmental - den Schweizer Pass beantragen

Der Schweizer Pass ist ab dem 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro für Gemeinde Langnau im Emmental (Polizei- und Militärdirektion Kanton Bern
Zivilstand & Pass/ID) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Langnau im Emmental können den Pass oder das Kombi - Identitätskarte und Pass 10 gemeinsam - per Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (031 635 40 00) beantragen bei Polizei- und Militärdirektion Kanton Bern
Zivilstand & Pass/ID.

Eine Antragstellung von Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Langnau im Emmental ist grundsätzlich nur im kanton Bern zulässig.


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