schweizer pass Oberhofen am Thunersee

Reisepass beantragen in Oberhofen am Thunersee

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Oberhofen am Thunersee - Alle Schweizer Staatsangehörigen, die in Oberhofen am Thunersee ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beim dortigen kantonalen Passstelle beantragen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Kantonalen Passstelle des Kantons Bern. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberhofen am Thunersee. Die offizielle Webseite ist unten aufgelistet.

Kanton

Bern - Schweiz

Anschrift:

Polizei- und Militärdirektion Kanton Bern
Zivilstand & Pass/ID


Schweiz

Telefon:

031 635 40 00

Fax:

Email:

info.pid@pom.be.ch

Webseite:

www.schweizerpass.ch

Weitere informationen Reisepass - Oberhofen am Thunersee

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Passbüro - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Kantonalen Passstelle - Kanton Bern

Mehr Informationen zum thema Schweizer Pass

- Besuchen Sie die offizielle Webseite: www.schweizerpass.ch

- oder: www.pom.be.ch/pom/de/index/zivilstand-pass-id/schweizer-pass-identitaetskarte.html

- oder die Webseite von Gemeinde Oberhofen am Thunersee: www.oberhofen.ch

Persönliche Fragen

Bei persönliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das kantonalen Passbüro.

Tel. 031 635 40 00 oder E-mail: info.pid@pom.be.ch

Termine für den Schweizer Pass und das Kombiangebot für Bürger mit Wohnsitz in Oberhofen am Thunersee können auf die website gebucht werden.

Oberhofen am Thunersee - den Schweizer Pass beantragen

Der Schweizer Pass ist ab dem 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro für Gemeinde Oberhofen am Thunersee (Polizei- und Militärdirektion Kanton Bern
Zivilstand & Pass/ID) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Oberhofen am Thunersee können den Pass oder das Kombi - Identitätskarte und Pass 10 gemeinsam - per Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (031 635 40 00) beantragen bei Polizei- und Militärdirektion Kanton Bern
Zivilstand & Pass/ID.

Eine Antragstellung von Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Oberhofen am Thunersee ist grundsätzlich nur im kanton Bern zulässig.


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