schweizer pass Rüdtligen-Alchenflüh

Reisepass beantragen in Rüdtligen-Alchenflüh

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Rüdtligen-Alchenflüh - Alle Schweizer Staatsangehörigen, die in Rüdtligen-Alchenflüh ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beim dortigen kantonalen Passstelle beantragen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Kantonalen Passstelle des Kantons Bern. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh. Die offizielle Webseite ist unten aufgelistet.

Kanton

Bern - Schweiz

Anschrift:

Polizei- und Militärdirektion Kanton Bern
Zivilstand & Pass/ID


Schweiz

Telefon:

031 635 40 00

Fax:

Email:

info.pid@pom.be.ch

Webseite:

www.schweizerpass.ch

Weitere informationen Reisepass - Rüdtligen-Alchenflüh

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Passbüro - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Kantonalen Passstelle - Kanton Bern

Mehr Informationen zum thema Schweizer Pass

- Besuchen Sie die offizielle Webseite: www.schweizerpass.ch

- oder: www.pom.be.ch/pom/de/index/zivilstand-pass-id/schweizer-pass-identitaetskarte.html

- oder die Webseite von Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh: www.ruedtligen-alchenflueh.ch

Persönliche Fragen

Bei persönliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das kantonalen Passbüro.

Tel. 031 635 40 00 oder E-mail: info.pid@pom.be.ch

Termine für den Schweizer Pass und das Kombiangebot für Bürger mit Wohnsitz in Rüdtligen-Alchenflüh können auf die website gebucht werden.

Rüdtligen-Alchenflüh - den Schweizer Pass beantragen

Der Schweizer Pass ist ab dem 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro für Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh (Polizei- und Militärdirektion Kanton Bern
Zivilstand & Pass/ID) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh können den Pass oder das Kombi - Identitätskarte und Pass 10 gemeinsam - per Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (031 635 40 00) beantragen bei Polizei- und Militärdirektion Kanton Bern
Zivilstand & Pass/ID.

Eine Antragstellung von Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh ist grundsätzlich nur im kanton Bern zulässig.


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