schweizer pass Aïre-la-Ville

Reisepass beantragen in Aïre-la-Ville

schweizer pass

Aïre-la-Ville - Alle Schweizer Staatsangehörigen, die in Aïre-la-Ville ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass beim dortigen kantonalen Passstelle beantragen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen von Kantonalen Passstelle des Kantons Geneve. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Aïre-la-Ville. Die offizielle Webseite ist unten aufgelistet.

Kanton

Geneve - Schweiz

Anschrift:

Canton de Geneve
Service des passeports et de la nationalité

Route de Chancy 88
1213 Onex
Schweiz

Telefon:

022 546 46 03

Fax:

Email:

infos-passeport.ocpm@etat.ge.ch

Webseite:

www.schweizerpass.ch

Weitere informationen Reisepass - Aïre-la-Ville

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Passbüro - Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Kantonalen Passstelle - Kanton Geneve

Mehr Informationen zum thema Schweizer Pass

- Besuchen Sie die offizielle Webseite: www.schweizerpass.ch

- oder: www.ge.ch/passeports/

- oder die Webseite von Gemeinde Aïre-la-Ville: www.aire-la-ville.ch

Persönliche Fragen

Bei persönliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das kantonalen Passbüro.

Tel. 022 546 46 03 oder E-mail: infos-passeport.ocpm@etat.ge.ch

Termine für den Schweizer Pass und das Kombiangebot für Bürger mit Wohnsitz in Aïre-la-Ville können auf die website gebucht werden.

Aïre-la-Ville - den Schweizer Pass beantragen

Der Schweizer Pass ist ab dem 24. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro für Gemeinde Aïre-la-Ville (Canton de Geneve
Service des passeports et de la nationalité) oder über das Internet (www.schweizerpass.ch) zu beantragen.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Aïre-la-Ville können den Pass oder das Kombi - Identitätskarte und Pass 10 gemeinsam - per Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (022 546 46 03) beantragen bei Canton de Geneve
Service des passeports et de la nationalité.

Eine Antragstellung von Bürger mit Wohnsitz im Gemeinde Aïre-la-Ville ist grundsätzlich nur im kanton Geneve zulässig.


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